AGB

§ 1. Allgemeines

Fertigungen und Lieferungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen durchgeführt. Der Besteller erkennt mit Erteilung eines Auftrages, ob mündlich oder schriftlich, folgende Fertigungs-, Verkaufs- und Lieferungsbedingungen an. Alle mündlichen Vereinbarungen und Erklärungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich von uns bestätigt worden sind. Wenn es keine vom Auftraggeber geforderte und von uns schriftlich akzeptierten Ver- und Bearbeitungsanforderungen gibt, werden alle in unserem Hause gefertigten Artikel nach unserem Qualitäts- und Fertigungsstandard ausgeführt.

 

§ 2. Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Form-, Stabilitäts-, und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Maße, die uns von Kunden aufgegeben, gelten als verbindlich. Eine Nachprüfung unsererseits muß nicht erfolgen. Konstruktionsänderungen sind vorbehalten und zulässig, sofern hierdurch keine Nutzungsänderung eintritt.

 

§ 3. Preise und Versand

Es gelten die Preise gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung. Wurde keine Auftragsbestätigung erteilt, gilt der Preis als vereinbart, der sich aus den verbrauchten Zeiten und Materialien gem. Preislisten und unseren Stundensätzen gegen Einzelnachweis, ergibt. Sind in der Auftragsbestätigung ca.-Preise angegeben, gilt das Gleiche wie vorher benannt. Kann der Auftrag aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat (z.B. fehlende Maße etc.), nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung bearbeitet werden, kann der Preis jedoch den sich verändernden Kostenfaktoren angepasst werden. Ein eventuell gewährter Rabatt kann aus obengenannten Gründen verfallen. Wenn nicht anders vereinbart, beziehen sich die Preise auf Materialien, Beschläge und Zubehörteile, die üblicherweise bei uns verwendet werden. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werkstatt und schließen Versicherung, Verpackung, Fracht, Transport und Aufstellung bzw. Montage nicht ein. Alle zum Versand kommenden Artikel werden grundsätzlich auf Kosten des Empfängers transportversichert, gegen Verlust und Beschädigung. Wenn keine besonderen Weisungen vorliegen, erfolgt der Versand ohne terminliche Ankündigung. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Wir entscheiden über Art und Weise des Versands, außer bei Sonderanweisungen des Kunden. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

 

§ 4. Lieferzeit und Lieferung

Lieferzeiten beginnen mit dem Tage unserer Bestellungsannahme mit dem Zeitpunkt des Zuganges der schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens bzw. unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Produktionsausschuß und dergleichen im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferanten, verlängern die Lieferzeit angemessen; auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Bei vorgenanntem Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche als auch das Rücktrittsrecht des Bestellers ausgeschlossen.

 

§ 5. Zahlungsbedingungen

Mit Auftragserteilung werden 30-40% des jeweiligen Kaufpreises im Wege der Vorauszahlung (=Anzahlung) fällig. Eine Bankbürgschaft über die Vorauszahlungssumme kann gestellt werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Restkaufsumme (=Rechnungsbetrag) ist mit Rechnungsdatum fällig. Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung zulässig. Der Versand der Ware kann per Nachnahme erfolgen. Bei Erstgeschäften erfolgt der Versand oder die Auslieferung nach Eingang des Rechnungsbetrags. Die Durchführung des Auftrages wird solange zurückgehalten, bis der Anzahlungsbetrag eingegangen ist. Wird die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen geleistet, sind wir berechtigt, vom Auftrag bzw. Kauf zurückzutreten. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Eine Reklamation ist kein Grund zur Zahlungsaussetzung. Eine Reklamation berechtigt maximal die Einbehaltung einer Restsumme von 10% des jeweiligen Wertes des reklamierten Artikels. Diese 10% Restsumme ist sofort nach Mängelbeseitigung fällig.

 

§ 6. Garantie, Gewährleistungen und Transportschäden

a. Für Handelswarejeglicher Art und Bezüge gilt die gesetzliche Regelung bzw. des Herstellers.

b. Transportschäden Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort zu prüfen. Bei Beschädigungen auf dem Transport oder Eingang nur von Teilen der Gesamtsendung ist dieses unverzüglich dem anliefernden Frachtführer bestätigen zu lassen. Alternativ verweigern Sie die Annahme. Ohne schriftliche Bestätigung durch den Frachtführer mit komplettem Namen des Frachtführers ist eine Schadensregulierung nicht möglich.

c. Gewährleistung. Eine Mängelrüge ist nur innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt der Auslieferung unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich uns gegenüber möglich. Die Ware ist uns unverzüglich und unentgeltlich zur Überprüfung der Mängel zuzusenden. Stellt sich die Rüge als berechtigt heraus, so muß uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung die erforderliche Zeit und Möglichkeit gewährt werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Mängel der Lieferung haften wir durch unentgeltliche Auswechselung oder Nachbesserung solcher Teile, die bei vorschriftsmäßiger Montage und Benutzung infolge von Material- oder Verarbeitungsfehler innerhalb der obengenannten Garantie eintreten. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung entfällt, wenn durch unsachgemäße Selbst- oder Fremdhilfe der Mangel entstanden oder vergrößert worden ist.

 

§ 7. Export – in NICHT EG Länder.

Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Kunde selbst die Ware in das Ausland bringen will. Die Mehrwertsteuer wird nur dann zurückgezahlt, wenn bei der Zollabwicklung an der Grenze ein Spediteur eingeschaltet wird und dieser uns die abgestempelte „Ausfuhrerklärung“ (AE) und/bzw. oder eine „Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke“ zusendet. Eine mehrwertsteuerfreie Berechnung erfolgt nur dann, wenn es sich bei der Lieferung von vornherein um ein Exportgeschäft handelt. Ein Transport über die Grenze durch den Kunden selbst, gilt nicht als Export(es sei denn, der Kunde schaltet an der Grenze zur Abwicklung der Zollformalitäten einen Spediteur ein und wir erhalten von diesem eine „Spediteurbescheinigung“; siehe oben). Sollte trotz Einschaltung eines Spediteurs oder Versand durch einen Spediteur ein T2- oder ähnliches, für den Exportnachweis notwendiges Papier bei der kontrollierenden Zollstelle nicht wieder eingehen und die vom Spediteur geleistete Zollsicherheit in Anspruch und von uns zurückverlangt wird, sind wir berechtigt, die Mehrwerststeuer und/bzw. die in Anspruch genommene Sicherheit auch nach 3 Jahren vom Kunden zurück zuverlangen.In EG LänderErfolgt der Versand und die Berechnung an Personen innerhalb der EG, wird die in der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültige Mehrwertsteuer berechnet. Eine mehrwertsteuerfreie Lieferung erfolgt nur dann, wenn uns vom Empfänger die erforderliche ID Nummer bekannt ist.

 

§ 8. Datenspeichern

Wir sind berechtigt, die Adressen (keine weiteren Daten) der Besteller zu speichern zum Zwecke des Versandes von Informationen aus unserem Haus.

 

§ 9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung) sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltswaren sind uns sofort unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls bekanntzugeben. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen mit Ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Kunde ist so lange befugt, die Forderungen einzuziehen, bis ihm aufgrund seines Zahlungsverzuges oder Vermögensverfall durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat uns der Kunde auf Verlangen für jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung und eine Bestätigung seines Eigentumsvorbehaltes Dritten gegenüber nachzureichen.

 

§ 10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich den Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetzte ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Lingen.